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Aufbaustudiengänge

Die Juristische Fakultät bietet für Studentinnen und Studenten, die bereits ein juristisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, zwei Aufbaustudiengänge an:

  • Das Aufbaustudium in den Grundzügen des Deutschen Rechts steht nur Teilnehmerinnen und Teilnehmern offen, die ihren juristischen Abschluss im Ausland erworben haben. Es dauert zwei Semester und kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Titel "LL.M." verliehen.
  • Das Aufbaustudium im Europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht wendet sich dagegen in erster Linie an Studentinnen und Studenten, die in Deutschland die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung abgelegt haben. Es führt bei erfolgreichem Abschluss zur Verleihung des Titels "LL.M. (Eur)". Personen mit einem ausländischen Studienabschluss kann die Teilnahme nur bei sehr guten Deutschkenntnissen empfohlen werden. Das Studium dauert zwei Semester und kann ebenfalls nur im Wintersemester begonnen werden.

 

Nützliche Hinweise

 

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