Rechtswissenschaftliche Fakultät |

Master of Law (MLaw)
Das Master-Studium ist in Art. 20 bis Art. 27 des Studienreglements vom 21. Juni 2007 (Studienreglement 21-06-07) geregelt.
Zum Master-Studium ist zugelassen, wer das Bachelor-Examen mindestens
mit der Note 4 bestanden hat.
Das Master-Studium ist ein reines Wahlfachstudium. Es dient der Vertiefung
der im Bachelor-Studium erworbenen juristischen Kenntnisse. Die Studierenden
haben die Möglichkeit, einen Masterabschluss mit oder ohne Schwerpunktzertifikat
zu erwerben.
Der Wahlfachkatalog und die für den Erwerb eines Zertifikats verlangten Wahlfächer sind im Studienplan (Studienplan 21-06-07) aufgeführt. Jedes Wahlfach ist im Anschluss an das Semester, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird, mit einer Prüfung abzuschliessen. Ungenügende Noten können im Anschluss an das folgende Semester einmal wiederholt werden.
Die Fakultät fördert die Mobilität im Rahmen des Masterstudiums: Die Studierenden der RW-Fakultät sind berechtigt, im Masterstudium bis zur Hälfte aller Wahlfächer im Umfang bis zu 35 ECTS-Punkten an einer auswärtigen Rechtsfakultät zu belegen und Leistungsnachweise zu erbringen. Konsultieren Sie bitte dazu Art. 9 Abs. 2 und 3 des Studienreglements vom 21. Juni 2007.
Die Masterarbeit kann während des Semesters oder während
der Semesterferien verfasst werden. Die Anforderungen an eine Masterarbeit
sind in den entsprechenden Richtlinien geregelt:
- Reglement 24.04.2003:
Richtlinien Art. 23 Abs. 4 RSP RW
- Reglement 21.06.2007: Richtlinien Art. 23 RSL RW
Wer Leistungsnachweise im Umfang von 90 – 100 ECTS erworben hat,
meldet sich auf dem Dekanat mit dem entsprechenden an. Dieses finden Sie unter:
www.rechtswissenschaft.unibe.ch/toplevel/
pruefungsanmeldung.php
Neuer Master in Public Management und Politik
(Master PMP)
Das Kompetenzzentrum für Publicmanagement (KPM) der Universität Bern bietet in Zusammenarbeit mit diversen Institutionen einen neuen Master an. Mehr Informationen finden Sie über folgende Links:
www.kpm.unibe.ch und www.master.pmp